> Startseite > Drucken > Kontakt > Sitemap > English > Österreich > Suche



Impressum

Transferagentur und Transfergesellschaft werden gefördert

Der Staat hat durch das Gesetz § 216a+b, SGB III, zwei Instrumente geschaffen, die den Transfer der betroffenen Mitarbeiter in eine neue Beschäftigung ermöglichen sollen: die Transferagentur und die Transfergesellschaft.

Bei der Transferagentur - unsere Teamberatung - wird die Outplacementmaßnahme bis maximal 2.500 Euro pro Person gefördert. Sie findet immer innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist statt. Im Unterschied zur Transfergesellschaft verbleibt der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungszeit bei seinem Arbeitgeber. Der Vorteil: Der Mitarbeiter kann sich noch aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus aktiv bewerben. Das erhöht seine Chancen um ein Vielfaches, schneller einen neuen Job zu finden.

Bei der Transfergesellschaft wird der freigesetzte Mitarbeiter in ein befristetes Arbeitsverhältnis in die Gesellschaft übernommen. Die Transfergesellschaft unterstützt den Mitarbeiter bei seiner beruflichen Neuorientierung. Die Maßnahme wird durch das so genannte Transferkurzarbeitergeld gefördert.
 

Weiterführende Links: