Die Bundesregierung hat sich am 5. Juli 2024 unter dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ auf ein Paket mit insgesamt 49 Maßnahmen verständigt, das der deutschen Wirtschaft umgehend mehr Dynamik verleihen soll. Schwerpunkte sind der Abbau von Bürokratie, die Förderung von Innovationen, die Schaffung von Arbeitsanreizen und die Gewinnung von Fachkräften.
Dabei handelt es sich zunächst um eine Ankündigung. Die Maßnahmen müssen noch im Einzelnen von Bundestag bzw. Bundesrat beschlossen und umgesetzt werden. Wir haben für Sie die geplanten Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht analysiert:
1. Arbeitszeit
Mehrarbeit soll sich lohnen: Mehrarbeitszuschläge sollen steuer- und beitragsfrei sein. Gilt ein Tarifvertrag, so muss solche „Mehrarbeit“ über die tarifliche Wochenarbeitszeit (mindestens aber 34 Stunden) hinausgehen. Wenn keine tarifliche Regelung gilt und die Arbeitszeit nicht abweichend vereinbart wurde, soll „Mehrarbeit“ erst bei mehr als 40 Stunden pro Woche vorliegen.
Anreize zur Aufstockung der Teilzeit: Prämien an Teilzeitbeschäftigte für die Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden. Entsprechende Prämien sind in der Praxis bisher eher unüblich. Es bleibt abzuwarten, ob die Steuerbegünstigung solche Prämien für Unternehmen attraktiver macht und tatsächlich zum Aufbau von Kapazitäten führt.
Abweichung von Tageshöchstarbeitszeit: Auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes warten Unternehmen schon lange. Nun soll zumindest für eine begrenzte Dauer die Möglichkeit geschaffen werden, von der Tageshöchstarbeitszeit (10 Std., vgl. § 3 S. 2 ArbZG) abzuweichen. Die Bundesregierung will damit Erfahrungswerte sammeln. Die Abweichung muss jedoch in einem Tarifvertrag oder, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht, in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Tarifverträgen besteht diese Möglichkeit nicht. Fraglich ist, ob die Regelung in der Praxis überhaupt angewandt werden wird und welche Schlüsse die Bundesregierung daraus für die weitere Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ziehen (können) wird.
Vertrauensarbeitszeit: Vertrauensarbeitszeit soll „weiterhin zulässig“ sein. Ein begrüßenswertes Zitat, aber es bleibt unklar, was das konkret bedeutet. Eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung steht bekanntlich noch aus. Laut Bundesregierung seien Regelungen zur Arbeitszeiterfassung geplant, aber es könne noch kein Zeitplan aufgestellt werden. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz dazu verabschiedet wird.
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Es soll eine möglichst unbürokratische Lösung für Krankschreibungen (auch telefonische) gefunden werden. Bürokratieabbau ist natürlich zu begrüßen, es bleibt aber zu hoffen, dass damit keine weiteren Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Schließlich genießt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Rechtsprechung nach wie vor einen sehr hohen Beweiswert. Fälle missbräuchlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben in letzter Zeit häufig die Gerichte beschäftigt.
3. Arbeitsaufnahme für Ausländer
Deutsche Unternehmen tun sich nach wie vor schwer, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kaum zu einer Verbesserung geführt hat. Daher soll die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften weiter vereinfacht werden:
Steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme: Für neu zugewanderte Fachkräfte sollen in den ersten drei Jahren 30, 20 bzw. 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei gestellt werden. Für diese Freistellung soll eine Unter- und Obergrenze des Bruttolohns definiert werden.
Verfahrensbeschleunigung bei der Beschäftigungserlaubnis: Die Erlaubnis soll als erteilt gelten, wenn die Ausländerbehörde dem Antragsteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwas Abweichendes mitteilt.
Erleichterter Arbeitsmarktzugang: Die Regelung zum erleichterten Arbeitsmarktzugang (§ 26 Abs. 2 BeschV) soll auf weitere Staaten ausgeweitet werden. Zudem soll das Kontingent von derzeit 50.000 Zustimmungen pro Jahr erhöht werden.
Einwanderung von Zeitarbeitskräften: Zeitarbeitskräfte aus dem Ausland sollen sofort beschäftigt werden dürfen, wenn Equal Pay befolgt und eine Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten vereinbart wird.
Verbesserung des Beratungsangebots: Die Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Angebote soll verbessert werden (z.B. Portal „Make it in Germany“ und Hotline „Arbeit und Leben in Deutschland“).
4. Tariftreue für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Auch hier hat das Bundesarbeitsministerium kürzlich einen Referentenentwurf zum lange angekündigten Tariftreuegesetz in die Ressortabstimmung gegeben. So sollen zukünftig nur noch Unternehmen Aufträge und Konzessionen vom Bund erhalten, die verbindlich die Bedingungen des jeweils gültigen Branchentarifvertrags gewähren. Dies soll auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen gelten, die vom Auftragnehmer zur Auftragsausführung eingeschaltet werden. Die Tariftreue bezieht sich dabei nicht nur auf den gültigen Tariflohn, sondern auch auf bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Ruhe- und Pausenzeiten.
Zudem sieht der Entwurf ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften vor und es sollen die „Möglichkeiten zur Tarifflucht“ im Rahmen konzerninterner Umstrukturierungen eingeschränkt werden.
5. Datenschutz
Der Schwellenwert für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll von 20 auf 50 Mitarbeitende angehoben werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen geplant, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen für den Datenschutz zu senken.
6. Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll überarbeitet werden, damit künftig mehr Unternehmen eine bAV anbieten und insbesondere Beschäftigte mit geringeren Einkommen gefördert werden. Hierzu liegt inzwischen ein Referentenentwurf vor. Er sieht unter anderem vor, die Bindung der Beitragszusage ohne Garantien an Tarifverträge zu lockern und die Beträge zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung von Geringverdienenden zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Flexibilisierung der Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung.
7. Kündigungsschutz bei Risikoträgern im Finanzsektor
Die aktuellen Regelungen zum Kündigungsschutz für Risikoträger in systemrelevanten Banken (§ 25a Abs. 5a KWG) sollen auch auf nicht-systemrelevante Banken, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet werden. Hierzu hat Bundesministerium der Finanzen am 20. August 2024 den Referentenentwurf für ein „Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz“ (ZuFinG II) veröffentlicht. Spitzenverdiener im Finanzdienstleistungssektor, die Risikoträger sind, sollen künftig kündigungsschutzrechtlich wie leitende Angestellte behandelt werden, wenn ihre jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt (§ 159 SGB VI).
8. Weiterbeschäftigung im Rentenalter
Auch hier wurden erste Schritte angestoßen: Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen, um Arbeiten im Alter attraktiver zu gestalten.
Erweiterte Befristungsmöglichkeit und Rentenaufschubprämie: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter sollen vermehrt in Beschäftigung gehalten werden. Die Befristung ihrer Arbeitsverträge soll sachgrundlos bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren und maximal zwölf Befristungen erlaubt werden. Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr sollen Mitarbeitende zukünftig zudem anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung – die sog. Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen können.
Ermittelt werden soll die Prämie aus dem Monatsbeitrag der Rente zum Zeitpunkt des aufgeschobenen Rentenbeginns und der Anzahl der Monate, die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurde. Derzeit enden viele Arbeitsverträge mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die erweiterten Handlungsmöglichkeiten könnten es Unternehmen erleichtern, vermehrt Mitarbeitende im Rentenalter (weiter) zu beschäftigen.
Finanzieller Anreiz für Beschäftigung im Rentenalter: Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung soll nicht an die Einzugsstellen abgeführt, sondern an die Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Gleiches soll für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten, wenn Mitarbeitende keine freiwilligen Beiträge leisten möchten. Zudem sollen die Anreize für Hinterbliebene erhöht werden, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, indem Erwerbseinkommen und kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat („Sockelbetrag“) von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden.
9. Fazit
Seit Vorlage der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung die Umsetzung einiger Maßnahmen angeschoben. Dennoch bleiben diese zum Teil ambitioniert und es ist unklar, zu welchem Konsens sie im Bundestag führen werden. Daher bleibt abzuwarten, wie viele dieser Maßnahmen letztlich umgesetzt werden.
Eine große Veränderung der Arbeitswelt oder ein beschleunigtes Wachstum der Unternehmen erwarten wir durch diese Maßnahmen nicht. So sieht es auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Hoffnung gibt es immerhin beim Bürokratieabbau und bei der (noch weiter zu denkenden) Flexibilisierung von Arbeitszeit. Hier sollte die Bundesregierung weiter und zügig nachlegen. So sieht es beispielsweise auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) oder der Verband Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa).
Über die Autoren
Counsel
Dr. Lars Mohnke berät Unternehmen seit mehr als 20 Jahren zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Aspekten von Veränderungsprozessen, insbesondere bei Akquisitionen, Restrukturierungen und Strukturänderungen sowie bei der Einführung von neuen Vergütungsmodellen, modernen Arbeitswelten und agilen Arbeitsmethoden. Dies umfasst die strategische Planung, die Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und die Abwehr von gerichtlichen Streitigkeiten.
Senior Associate
Dr. Reimo Richarz berät seine Mandanten bei Restrukturierungen und im Umgang mit Arbeitnehmervertretungen sowie bei anderen grundlegenden Projekten wie z.B. die Gestaltung von Long Term Incentive Plänen und der Arbeitszeiterfassung. Seine Stärke liegt in der strategischen Planung und Gestaltung der Mandate. Mit seiner langjährigen Erfahrung überzeugt er in Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen, entwirft entsprechende (Kollektiv-) Vereinbarungen und löst Streitigkeiten mit Mitarbeitenden und Geschäftsführern/Vorständen effizient.