Häufige Fragen zur Transfergesellschaft

Unternehmen setzen die Transfergesellschaft als Instrument ein, wenn sie Stellen streichen und Personal abbauen müssen. Sie ist ein eigenständiger Betrieb, in den die betroffenen Mitarbeiter nach Unterzeichnung des "Dreiseitigen Vertrags" übergehen. In der Transfergesellschaft haben sie Zeit und Budget für die berufliche Neuorientierung und Weiter-/Umqualifizierung.

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer haben oftmals viele Fragen, bevor Sie sich für den Einsatz einer Transfergesellschaft oder den Übergang in die Transfergesellschaft entscheiden. Einige dieser Fragen beantworten wir hier.

Allgemeine Fragen

Was ist eine Transfergesellschaft (TG)?

Eine Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument mit dem Zweck, Mitarbeitende, die konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch Beratung und Qualifizierung in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu begleiten. Transfergesellschaften werden von darauf spezialisierten Unternehmen, wie der Rundstedt Transfer GmbH, angeboten. Der Eintritt in eine Transfergesellschaft erfolgt immer freiwillig. Entscheiden Sie sich für den Eintritt in die Transfergesellschaft, z.B. bei der Rundstedt Transfer GmbH, begründen Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft. In der Transfergesellschaft bereiten unsere Karriereberater Sie auf Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vor und unterstützen Sie bei der Auswahl von geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus haben Sie in einer Transfergesellschaft die Möglichkeit im Rahmen Ihrer befristeten Anstellung auch Praktika bei anderen Unternehmen abzuleisten, um neue Jobprofile kennenzulernen oder eine Zusammenarbeit auszuprobieren.

 

Wie lange dauert eine Transfergesellschaft in der Regel?

Die Verweildauer in der Transfergesellschaft richtet sich nach den vom bisherigen Arbeitgeber ggf. in Absprache mit einem Betriebsrat getroffenen und in einem Sozialplan o.ä. Dokument festgelegten Regeln. Die Transferzeit wird für jeden Mitarbeitenden individuell auf Basis des Sozialplans etc. bestimmt und im sogenannten Dreiseitigen Vertrag (siehe unten) festgeschrieben. Prinzipiell soll die Verweildauer in der Transfergesellschaft mindestens die individuelle Kündigungsfrist um einen Monat übersteigen. Die Agentur für Arbeit empfiehlt eine Mindestverweildauer von 6 Monaten. Die Förderung einer Transfergesellschaft ist aber auf maximal 12 Monate limitiert. 

Beispiel: Beträgt Ihre individuelle Kündigungsfrist 3 Monate, so muss Ihre Transferzeit mindestens 4 Monate betragen. 

Nach unseren Erfahrungen gewähren die meisten Unternehmen die doppelte Kündigungsfrist als Vertragslaufzeit in der Transfergesellschaft. 

Beispiel: Sie haben in Ihrem bisherigen Arbeitsvertrag 3 Monate Kündigungsfrist. Bei doppelter Kündigungsfrist beträgt Ihre Verweildauer in der Transfergesellschaft dann entsprechend 6 Monate.

Fragen zum Übergang in die Transfergesellschaft

Die nachfolgenden Angaben zum Wechsel in eine Transfergesellschaft beziehen sich auf die im Allgemeinen geltenden Bestimmungen. Im Einzelfall können aber hiervon abweichende Regelungen in einem Sozialplan, einer Betriebsvereinbarung, einem Maßnahmenprogramm oder ähnlichem Dokument getroffen werden.

 

Wie verläuft der Wechsel in die Transfergesellschaft?

Grundlage ist der Abschluss eines so genannten Dreiseitigen Vertrages. Dieser besteht aus zwei Teilen: 1. der Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber und 2. dem Abschluss eines neuen befristeten Anstellungsverhältnisses mit der Transfergesellschaft, z.B. der Rundstedt Transfer GmbH. Die Bezeichnung Dreiseitiger Vertrag bezieht sich dabei auf die drei Vertragsparteien "Mitarbeiter", "Arbeitgeber", "Transferanbieter“.

 

Muss ein Mitarbeiter in die Transfergesellschaft eintreten? 

Der Eintritt in eine Transfergesellschaft erfolgt immer freiwillig. Ihr bisheriger Arbeitgeber wird Ihnen auf Grundlage eines Sozialplans oder einer entsprechenden Vereinbarung (z.B. Betriebsvereinbarung, Umstrukturierungsprogramm, Maßnahmenpaket etc.) ein Angebot zum Eintritt in die Transfergesellschaft unterbreiten. Mit Unterzeichnung des Dreiseitigen Vertrages nehmen Sie dieses Angebot endgültig an. 

 

Dürfen Mitarbeiter, die in Elternzeit sind, in die Transfergesellschaft eintreten?

Wenn Sie sich in Elternzeit befinden, ist der Eintritt in die Transfergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit, Ihre Elternzeit ggf. vorzeitig zu kündigen und für einen bestimmten Zeitraum wieder in Ihr bisheriges Unternehmen zurückzukehren. Danach ist ein Eintritt in die Transfergesellschaft prinzipiell erlaubt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall frühzeitig mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit zu sprechen und die Bedingungen und Voraussetzungen für den Eintritt in die Transfergesellschaft zu klären. 

 

Dürfen Mitarbeiter mit Altersteilzeit in die Transfergesellschaft eintreten?

Solange Sie sich innerhalb Ihrer Altersteilzeit noch in der Ansparphase eines Zeitkontingents befinden, dürfen Sie in die Transfergesellschaft eintreten, da sie ebenfalls von Kündigung bedroht sein könnten. Sobald Sie allerdings freigestellt wurden, sind Sie nicht mehr von Arbeitslosigkeit bedroht und können damit auch nicht mehr in die Transfergesellschaft eintreten. 

 

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Kann ich trotzdem in die Transfergesellschaft eintreten? 

Prinzipiell ist der Eintritt in eine Transfergesellschaft auch möglich, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Dies ist aber abhängig von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen ist aber im Sozialplan oder entsprechenden Dokumenten geregelt, dass Mitarbeitende mit befristeten Arbeitsverträgen von einem Eintritt in die Transfergesellschaft ausgeschlossen sind. Sie sollten daher die getroffenen Regelungen Ihres bisherigen Arbeitgebers genau prüfen. 

 

Kann ich in die Transfergesellschaft eintreten, auch wenn ich während der Laufzeit der Transfergesellschaft das Rentenalter erreiche? 

Auch wenn Sie während der Laufzeit der Transfergesellschaft das Alter für den Eintritt in die Regelaltersrente erreichen, können Sie prinzipiell in die Transfergesellschaft eintreten. Ihr Angestelltenverhältnis mit der Transfergesellschaft endet in diesem Fall mit dem Erreichen Ihres Anspruchs auf die Regelaltersrente.  

Entsprechendes gilt auch wenn Sie nach Eintritt in die Transfergesellschaft eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Anspruch nehmen. 

 

Unter welchen Umständen kann ich nicht in die Transfergesellschaft eintreten? 

Grundlegende Voraussetzung für den Eintritt in eine Transfergesellschaft ist, dass Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie müssen von Arbeitslosigkeit bedroht sein, 
  • Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, 
  • Sie müssen sich arbeitsuchend gemeldet haben, 
  • Sie müssen an einer Profilingmaßnahme teilgenommen haben 
  • Sie dürfen nicht vom Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) ausgeschlossen sein. 

 

Das heißt, wenn Sie

 

  • das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr bereits erreicht haben,
  • eine Rente für volle Erwerbsminderung erhalten, 
  • geringfügig bei Ihrem Arbeiteber beschäftigt sind, 
  • sich noch in der Ausbildung bei Ihrem Arbeitgeber befinden, 
  • haben Sie keinen Anspruch auf Transfer-Kug und können nicht in die Transfergesellschaft eintreten.

 

Was ist das Profiling?

Bevor Sie in eine Transfergesellschaft nach § 111 SGB III wechseln können, müssen Sie an einer sogenannten Profilingmaßnahme teilnehmen. Die Profilingmaßnahme ist ein Seminar (auch Bewerberseminar genannt), in dem Sie zusammen mit einem Karriereberater Ihre Wiedereinstiegschancen in den Arbeitsmarkt analysieren, Ihre beruflichen Zielvorstellungen definieren und Ihren eventuellen Qualifikationsbedarf festlegen. Das Ergebnis wird im sogenannten Profilingbogen eingetragen und anschließend mit der Bundesagentur für Arbeit geteilt, damit auch die Agentur für Arbeit Sie möglichst frühzeitig bei Ihrer Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen kann. 

Fragen zu Anstellungsverhältnis, Gehalt und Urlaub

Gelte ich in der Transfergesellschaft als arbeitslos? 

Wenn Sie den Dreiseitigen Vertrag unterschreiben und damit der Transfergesellschaft beitreten, gehen Sie ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft ein. Sie sind daher nicht arbeitslos. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gelten Sie als arbeitsuchend und müssen sich daher auch vor Eintritt in die Transfergesellschaft als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Findet diese Arbeitsuchendmeldung nicht rechtzeitig statt, erhalten Sie kein Transfer-Kug. 

 

Wie hoch ist das Transferkurzarbeitergeld? 

Das Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug) beträgt 67% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des §32 Abs. 1 EStG und 60% für alle übrigen Arbeitnehmer bezogen auf das pauschalierte monatliche Nettoentgelt. Ihr bisheriger Arbeitgeber wird das Transfer-Kug in der Transfergesellschaft in der Regel um einen bestimmten Prozentsatz aufstocken. Die Berechnung des Entgelts in der Transfergesellschaft wird im Sozialplan oder einem entsprechenden Dokument vom bisherigen Arbeitgeber festgelegt und im Dreiseitigen Vertrag niedergeschrieben. 

 

Wird das Entgelt in der Transfergesellschaft besteuert?

Das Transfer-Kug ist steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt, berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt). Das Transfer-Kug ist deshalb in der Steuererklärung anzugeben. Zahlt Ihr bisheriger Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag gemäß Sozialplan o.Ä, ist der Aufstockungsbetrag steuerpflichtig. Auch Entgeltfortzahlungen an Urlaubs- und Feiertagen gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. 

 

Wie wirkt sich der Bezug einer Teilerwerbsrente auf die Höhe des Transferkurzarbeitergelds aus?

Eine Teilerwerbsrente wirkt sich nicht auf das Transferkurzarbeitergeld aus.

 

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der Transfergesellschaft?

Der Urlaubsanspruch beträgt für zwölf Monate zwanzig Arbeitstage (Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage am Einsatzort der Transfergesellschaft sind keine Arbeitstage), es sei denn, im Sozialplan und Dreiseitigen Vertrag ist etwas anderes bestimmt. Bei Arbeitnehmern, die unterjährig in die Transfergesellschaft übertreten bzw. austreten, wird der Urlaubsanspruch gemäß den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes anteilig gewährt. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten fünf Tage Zusatzurlaub (bei einer 5-Tage Woche) für das Kalenderjahr. 

 

Kann ich während der Transfergesellschaft eine Nebenbeschäftigung ausüben und wie wirkt sich das auf das Transfer-Kug aus?

Eine Nebenbeschäftigung von bis zu 14,99 Wochenstunden ist grundsätzlich zulässig. Sofern die Nebenbeschäftigung schon vor Eintritt in die Transfergesellschaft bestanden hat ergibt sich keine Auswirkung auf das Transferkurzarbeitergeld. Das Bestehen der Nebentätigkeit muss im Einzelfall nachgewiesen werden. 

Sofern Sie die Nebentätigkeit erst während der Transfergesellschaft aufnehmen, werden die Einnahmen daraus auf das Transfer-Kug angerechnet. Sie sind verpflichtet, das erzielte Einkommen bei Aufnahme der Nebentätigkeit durch eine Nebeneinkommensbescheinigung (Vordruck der Agentur für Arbeit) nachzuweisen (vgl. § 313 SGB III). 

Mit dem Formular sind folgende Dokumente einzureichen: 

  • eine Kopie des Arbeitsvertrages der Nebentätigkeit oder ein Honorarvertrag, 
  • eine Kopie der laufenden monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung, wenn Lohn oder Gehalt nicht festgelegt sind, 
  • eine Einnahmen-/Überschussrechnung, wenn Sie auf Honorarbasis arbeiten. 


In jedem Fall ist eine Nebentätigkeit auch gegenüber der Transfergesellschaft anzuzeigen. 

 

Was passiert, wenn ich in der Transfergesellschaft krank werde? 

Wenn Sie innerhalb der ersten vier Wochen nach Wechsel in die Transfergesellschaft erkranken, erhalten Sie kein Transfer-Kug, sondern Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Tritt die Krankheit erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, erhalten Sie bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung und erst danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In jedem Fall müssen Sie sich bei der Transfergesellschaft umgehend melden. 

Fragen zu der Zeit in der Transfergesellschaft

Wie sieht die Beschäftigung in der Transfergesellschaft aus?

In der Transfergesellschaft beträgt die regelmäßige Arbeitszeit null Stunden. Vielmehr sollen Sie die Zeit in der Transfergesellschaft nutzen, sich eigenverantwortlich um Ihre Beratungs-, Bewerbungs- und Qualifizierungsaktivitäten zu kümmern. Das heißt, Ihnen wird Zeit gegeben, sich aktiv um den Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis zu kümmern. Sie werden auch aufgefordert, an Vermittlungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 

 

Wo ist mein Arbeitsort in der Transfergesellschaft?

Ihr Arbeitsort in der Transfergesellschaft richtet sich in der Regel nach Ihrem bisherigen Arbeitsort oder im Zweifelsfall nach dem Standort Ihres bisherigen Arbeitgebers. Da Ihre Arbeitszeit in der Transfergesellschaft null Stunden beträgt, haben Sie auch keine Anwesenheitspflicht zu festgelegten Arbeitszeiten. Die Transfergesellschaft kann aber in Einzelfällen und im Rahmen des Zumutbaren verlangen, dass Sie an Weiterbildungsmaßnahmen oder Ihrer Karriereberatung auch in Präsenz teilnehmen. 

 

Wie sieht die Betreuung in der Transfergesellschaft aus?

In der Transfergesellschaft werden Sie durch einen Ihnen zugeteilten Karriereberater unterstützt. Bei der Rundstedt Transfer GmbH steht Ihnen darüber hinaus ein Team in unserem JobBüro mit Rat und Tat zur Seite und betreut Sie als Mitarbeitenden in der Transfergesellschaft. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Karriereberater und unserem JobBüro reflektieren Sie Ihre beruflichen Erfahrungen und Fähigkeiten und entwickeln eine individuelle Bewerbungsstrategie, um schnellstmöglich wieder einen neuen passenden Job zu finden. Die Karriereexperten prüfen Ihre vorliegende Qualifizierung und unterstützen Sie bei der Auswahl sinnvoller und zielführender Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich recherchiert unser Job Placement Team für Sie passende Stellenangebote und stellt Ihnen die Informationen dazu zur Verfügung. 

 

Welche Möglichkeiten habe ich zur Weiterbildung? 

In der Regel wird im Sozialplan oder entsprechender Vereinbarung ein Qualifizierungsbudget geregelt und dessen Höhe festgelegt. Dieses Qualifizierungsbudget steht Ihnen für Maßnahmen der Weiterbildung und/oder Umqualifizierung zur Verfügung. Durch die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen lassen sich Ihre Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. 

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich während meiner Laufzeit der Transfergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis eingehen möchte?

Sie können Ihr Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft jederzeit kündigen, um ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Eine weitere Möglichkeit ist, Ihr Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft für einen bestimmten Zeitraum, während Sie das neue Arbeitsverhältnis ausprobieren, ruhend zu stellen. 
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, während Ihrer Zeit in der Transfergesellschaft zeitlich begrenzte Praktika in anderen Unternehmen abzuleisten, ohne dass Sie hierfür ein neues Arbeitsverhältnis eingehen müssen. Die Details regelt in diesen Fällen ein Praktikumsvertrag. 

 

Was ist eine Ruhendstellung? 

Möchte ein Arbeitnehmer den derzeitigen Arbeitsvertrag ruhend stellen, weil er/sie eine neue Anstellung gefunden hat, wird von beiden Seiten keine Leistung mehr erbracht: Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeit ein (in der TG ist das die Arbeit an der beruflichen Neuorientierung) und der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn (Transferkurzarbeitergeld plus eventueller Aufstockung) mehr. Die Ruhendstellung kann bei Bedarf, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Praktikum absolviert hat oder das neue Arbeitsverhältnis nicht fortführen kann/möchte, wieder aufgehoben werden.

 

Welche Regelungen gibt es bezüglich einer Ruhendstellung? 

Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis eingehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. In dieser Zeit erhalten Sie Ihr Gehalt ausschließlich von Ihrem neuen Arbeitgeber. Ihr Entgelt aus der Transfergesellschaft und sonstige Leistungen seitens der Transfergesellschaft entfallen derweil. Sie können die Ruhendstellung jederzeit wieder aufheben und in die Transfergesellschaft zurückkehren, wenn Sie Ihr neues Arbeitsverhältnis nicht weiterführen möchten. Die genauen Bedingungen, z.B. Dauer und Häufigkeit der Ruhendstellung, regeln der Sozialplan oder eine entsprechende Vereinbarung sowie der Dreiseitige Vertrag. Generell wird die individuelle Verweildauer in der Transfergesellschaft durch eine Ruhendstellung nicht verlängert. Eine Ruhendstellung endet in jedem Fall spätestens mit dem im Dreiseitigen Vertrag festgelegten Austrittsdatum. 

Fragen zum Ende der Transfergesellschaft

Was passiert bei Ende der Transfergesellschaft?

Wenn Sie trotz intensiver Bemühungen während Ihrer Zeit in der Transfergesellschaft kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen konnten, müssen Sie sich am Ende der Transfergesellschaft gemäß § 38 SGB III bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ihre Meldung kann frühesten drei Monate vor Ablauf Ihrer Transferzeit erfolgen, muss spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (erster Tag nach Austritt aus Transfergesellschaft) bei der Agentur für Arbeit vorliegen. 

 

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Sollten Sie unmittelbar nach Ablauf Ihrer Zeit in der Transfergesellschaft arbeitslos sein, erhalten Sie Arbeitslosengeld, sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.

 

Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld (ALG I) nach Abschluss der Transfergesellschaft?

Die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengelds ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate. Dabei werden die Monate in der Transfergesellschaft mitgezählt. Da sich Ihr Entgelt in der Transfergesellschaft nach Ihrem zuletzt bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber bezogenen Bruttoentgelt richtet, ergibt sich in der Regel kein negativer Einfluss durch die Transferzeit auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. 
Die Bezugsdauer des ALG I richtet sich nach Ihrem Alter und Ihrer bisherigen Beschäftigungsdauer. Hier zählt Ihre Zeit in der Transfergesellschaft als Arbeitszeit mit. 

 

Erhalte ich am Ende meiner Zeit in der Transfergesellschaft eine Arbeitsbescheinigung? 

Sollten Sie am Ende Ihrer Zeit in der Transfergesellschaft arbeitslos werden, stellt Ihnen die Transfergesellschaft eine Arbeitsbescheinigung aus. Diese wird automatisch an die Agentur für Arbeit übermittelt und ggf. auf Anfrage Ihnen persönlich zugesandt. 

 

Wirkt sich der Erhalt einer Abfindung auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus?  

Sofern die Abfindung Ihnen als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wurde, wirkt sie sich nicht auf Ihr ALG I aus. Wurde die Abfindung allerdings als Gegenleistung für einen Aufhebungsvertrag unter Verkürzung Ihrer regulären Kündigungsfrist gezahlt und wurde die ursprüngliche Kündigungsfrist auch mit Ihrer Transferzeit unterschritten, müssen Sie mit einer Sperre des ALG I rechnen. 

Beispiel: Ihre reguläre Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber beträgt 4 Monate. Sie scheiden nach 4 Monaten aus und erhalten eine Abfindung. Es gibt keine Auswirkung auf Ihr ALG I. 

Beispiel: Ihre reguläre Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber beträgt 4 Monate. Sie unterzeichnen einen Dreiseitigen Vertrag und scheiden nach 2 Monaten aus Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis aus. Ihr Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft beträgt aber mindestens das doppelte Ihrer bisherigen Kündigungsfrist also mindestens 8 Monate. Die Abfindung führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit des ALG I Bezugs.

Fragen für Arbeitgeber

Wie wird die Transfergesellschaft finanziert?

Die Transfermaßnahme wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert (Nutzen Sie unsere Checkliste: Staatliche Förderung von Transfermaßnahmen). Der größte Anteil der Fördersumme fließt in das Transferkurzarbeitergeld, das mindestens 60 % des zuletzt verdienten Bruttoentgehalts der Arbeitnehmer beträgt. Regelmäßig stocken Arbeitgeber das Transferkurzarbeitergeld auf bis zu 85 % auf. 

Für den Arbeitgeber fallen zudem Remanenzkosten und Kosten für die Verwaltung, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden an. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Maßnahmen zur Qualifizierung bis zu 50 % unterstützen.

Mit von Rundstedt lässt sich die Transfergesellschaft in der Regel kostenneutral finanzieren.

 

Wie lange dauert die Gründung einer Transfergesellschaft?

Um eine TG zu gründen, sind einige formale Schritte wie die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Mit einer professionellen Unterstützung ist es möglich, eine TG in nur wenigen Wochen aufzusetzen und die Mitarbeiter zu einem zuvor definierten Stichtag zu übernehmen.  

 

Was ist ein (Transfer-) Sozialplan? 

Ein Sozialplan regelt die Interessen aller Beteiligten einer Betriebsänderung. Ziel ist es, die zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteile der Änderung für die Arbeitnehmer auszugleichen. In einem Transfersozialplan werden zusätzlich die Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verhandelt und festgeschrieben. 

Ihr Draht zu uns

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