Kurzarbeit und Transferkurzarbeit werden vom Staat durch das Kurzarbeitergeld bzw. Transferkurzarbeitergeld gefördert und gelten deshalb als beliebtes arbeitsmarktpolitisches Instrument. Trotzdem entstehen für den Arbeitgeber durch den Arbeitsausfall Kosten. Im Kontext der Transfergesellschaft spricht man von Remanenzkosten.
Lesen Sie hier, wie Remanenzkosten entstehen und berechnen Sie die Remanenzkosten, für Ihre Transfergesellschaft.
Zu einer Kostenremanenz kommt es für den Arbeitgeber immer dann, wenn die Personalkosten nicht proportional zum Beschäftigungsgrad sinken. Das ist oft dann der Fall, wenn sich Mitarbeiter in Kurzarbeit befinden. Bedeutet: Ein Mitarbeiter arbeitet zum Beispiel 50 Prozent der Arbeitsstunden wird aber für bis zu 100 Prozent der Arbeitszeit bezahlt.
Kurzarbeit kann folgende Ursachen haben:
Meldet ein Arbeitgeber einen dauerhaften Arbeitsausfall, hat er die Möglichkeit, sich über eine Transfergesellschaft von einer größeren Anzahl Mitarbeitenden zu trennen und damit langfristig Personalkosten einzusparen. Die Mitarbeitenden scheiden zu einem Stichtag aus dem Unternehmen aus und gehen ein neues befristetes Arbeitsverhältnis (maximal zwölf Monate) mit dem Transferanbieter ein, zum Beispiel mit der Rundstedt Transfer GmbH.
Hier meldet der Transferanbieter als neuer Arbeitgeber die Mitarbeitenden zur Transferkurzarbeit „Null“ an.
Während dieser Zeit erhält der Arbeitgeber null Prozent der Arbeitsleistung, trägt aber weiterhin rund 35 Prozent der bisherigen Personalkosten. Diese Kosten nennt man Remanenzkosten.
Remanenzkosten entstehen für den Arbeitgeber wenn Mitarbeitende aufgrund eines dauerhaften Arbeitsausfalls das Unternehmen verlassen und einer Transfergesellschaft beitreten sollen. Die Kosten belaufen sich auf rund 35 Prozent der zuletzt gezahlten Personalkosten und setzen sich zusammen aus den Beiträgen für die Sozialversicherung sowie den Zahlungen für Urlaubs- und Feiertage.
Wenn Mitarbeiter offiziell in Kurzarbeit sind, haben diese nach §§ 95 ff. SGB II Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.
In der Transfergesellschaft erhalten Mitarbeiter ein spezielles Kurzarbeitergeld: das „Transferkurzarbeitergeld“. Hierauf hat der Arbeitnehmer Anspruch, wenn er von einem dauerhaften Arbeitsausfall betroffen ist.
Die Höhe des Transferkurzarbeitergelds beträgt wie auch das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des zuletzt verdienten Nettogehalts. Mitarbeiter mit Kind erhalten 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Arbeitgeber können im Regelfall für maximal 12 Monate Transferkurzarbeitergeld beantragen.
Arbeitgeber können diesen Betrag aufstocken, sodass Mitarbeiter in Kurzarbeit in der Regel 80 Prozent des Nettogehalts erhalten.
Damit eine Transfergesellschaft durch die Agentur für Arbeit in Form des Transferkurzarbeitergelds unterstützt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Welche das sind und wie Sie diese prüfen, erfahren Sie in unserer Checkliste zur Förderung von Transfermaßnahmen.
Die Remanenzkosten, die nicht mit dem Transferkurzarbeitergeld abgegolten sind, setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Die Remanenzkosten machen ungefähr 35 Prozent der Personalkosten aus und können mit der Anzahl der Urlaubs- und Feiertage oder der freiwilligen Aufstockung höher ausfallen. Um die Kosten genauer zu berechnen, benötigen Sie mindestens folgende Daten:
Sie überlegen, ob sich eine Transfergesellschaft in Ihrem Fall lohnt? Nutzen Sie für eine erste Berechnung Ihrer Remanenzkosten unseren Remanenzkosten Rechner. Sie benötigen dafür die oben genannten Daten und ein Profil in unserem von-Rundstedt-Portal.
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Die Kosten einer Transfergesellschaft werden zu ca. 80 Prozent durch die Remanenzkosten, die Kosten für Gehälter und Löhne, bestimmt.
Zusätzlich kommen Kosten für den Übergang der Mitarbeiter, für die Verwaltung und Qualifizierung hinzu. In vielen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit auch einen Teil der Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung der Arbeitnehmer.
Wenn Sie die Kosten einer Transfergesellschaft berechnen, sollten Sie diese auch immer mit einer Trennung ohne Transfermaßnahme vergleichen.
Eine Musterrechnung:
Christian Heppe
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Telefon: +49 511 45089613 E-Mail: heppe@rundstedt.de