Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument und wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Sie bietet im Stellenabbau eine gute Möglichkeit, Personal sozialverträglich aber schnell abzubauen. Sie eröffnet Managern, die vor der Aufgabe stehen zu einem bestimmten Zeitpunkt Personal entlassen zu müssen, den notwendigen Spielraum:
Die Arbeitnehmenden wechseln zum entsprechenden Zeitpunkt in ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Transfergesellschaft. Die Gründe für diese Maßnahme können vielfältig sein. Der Stellenabbau kann aufgrund von Umstrukturierungen, Übernahmen und Fusionen, Bereichs- oder Betriebsschließungen, der Verlegung eines Produktionsstandortes oder aufgrund einer drohenden Insolvenz erfolgen.
Transfergesellschaft: Mehr Spielraum für Ihre Restrukturierung
Wird die Transfergesellschaft eingerichtet, wechseln die betroffenen Mitarbeitenden aus dem Unternehmen in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit, zum Beispiel die Rundstedt Transfer GmbH (Transfergesellschaft bei von Rundstedt). Die Transfergesellschaft wird damit der neue Arbeitgeber für die ausscheidenden Mitarbeitenden. Im Rahmen des neuen Arbeitsverhältnisses erfolgen Maßnahmen, die das Ziel haben, die Arbeitnehmenden vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen.
Der Wechsel eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin in die Transfergesellschaft erfolgt freiwillig. Es wird ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sowie Transfergesellschaft abgeschlossen, um das bisherige Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und den Eintritt des Mitarbeitenden in die Transfergesellschaft zu bewirken: der sogenannte „Dreiseitige Vertrag“.
Transfergesellschaften gehen auf eine Initiative des Bundes zurück. Im §111 zum „Transferkurzarbeitergeld“ im Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde am 31.03.2012 indirekt der Zweck von Transfergesellschaften definiert. Aus diesem Grund werden Transfergesellschaften auch durch staatliche Mittel aus dem Transferkurzarbeitergeldetat gefördert. Die Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen, setzen sich zusammen aus den Remanenzkosten, dem Qualifizierungsbudget und der Verwaltung. Die Durchführung der Transferleistung erfolgt in enger Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Arbeitnehmer, Unternehmen und dem Träger der Transfergesellschaft.
Die Laufzeit der Transfergesellschaft entspricht mindestens der Kündigungsfrist plus einem Monat. Die maximale Dauer der befristeten Beschäftigung in einer Transfergesellschaft ist auf maximal zwölf Monate begrenzt.
Transfergesellschaft mit der Rundstedt Transfer GmbH
Mitarbeitende, die in eine Transfergesellschaft von der Rundstedt Transfer GmbH übergehen, werden von unseren Karriere- und Arbeitsmarktexpertinnen und -experten ganzheitlich betreut. Wie das aussieht und was es für einen betroffenen Arbeitnehmer bedeutet, in die Transfergesellschaft einzutreten, erklären wir Ihnen in unserem 90-Sekunden-Spot.
Unser Tipp:
Gehen Sie bei der Anbieter-Suche für Ihre Transfergesellschaft auf Nummer sicher. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.
Vorteile der Transfergesellschaft für Arbeitgeber
Die Transfergesellschaft bietet eine ganze Reihe von Vorteilen für Unternehmen, die sich kurzfristig von einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden trennen müssen.
Stichtag-genaue Planbarkeit
Durch die sofortige Aufhebung der Arbeitsverträge und den Wechsel in die Transfergesellschaft wird es Projektverantwortlichen möglich, das Ausscheiden der Mitarbeiter zu einem bestimmten Stichtag zu planen. Zusätzlich besteht die Option auf gestaffelte Übergänge. Das heißt: Bestimmte Mitarbeiter oder Abteilungen können je nach Bedarf systematisch freigesetzt werden. Dadurch gewinnen Sie Handlungsspielraum und Planungssicherheit.
Reduzierung der Kosten durch staatliche Förderung
Die Personalkosten in der Transfergesellschaft werden durch das Transferkurzarbeitergeld staatlich gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf 60 bis 67 Prozent des letzten Nettogehaltes und wird in der Regel durch das Unternehmen auf 70 bis 80 Prozent aufgestockt. (Berechnen Sie jetzt die Kosten für eine mögliche Transfergesellschaft: Zum Remanenzkosten-Rechner)
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Verwaltungs- und Betreuungsaufwand fallen für das Unternehmen weg, da die Arbeitgeberpflichten auf die Transfergesellschaft übertragen werden.
Die Trennung erfolgt professionell und strukturiert
Dank Transfergesellschaft erfolgt der Trennungsprozess strukturiert und reibungslos. Unternehmen werden von den Beratern der Transfergesellschaft beim Dialog mit der Agentur für Arbeit und bei der richtigen Antragstellung begleitet. Darüber hinaus werden Unternehmen durch den Träger der Transfergesellschaft auch in Fragen der Mitarbeiterauswahl, der Kommunikation und Projektarchitektur beraten.
Sozialverträglicher Stellenabbau
Durch Beratung und Qualifizierung (z. B. Outplacement) in der Transfergesellschaft wird den betroffenen Mitarbeitern rasch eine neue berufliche Perspektive eröffnet, was sich positiv auf den gesamten Trennungsprozess auswirkt. Im Rahmen der Transfergesellschaft haben die ehemaligen Mitarbeiter die Möglichkeit, mehrere Betriebspraktika zu absolvieren. Sie dauern in der Regel ein bis zwei Wochen und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel ist die Anstellung im Praktikumsbetrieb. Dabei können die Mitarbeiter jederzeit in die Transfergesellschaft zurückkehren.
Unser Tipp
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Vorteile einer Transfergesellschaft für Mitarbeitende
Mitarbeitende profitieren bei einer Transfergesellschaft von optimalen Bedingungen für ihre Jobsuche.
Persönliche Sicherheit und finanzielle Absicherung für die Übergangszeit
Die Mitarbeitenden profitieren von einer verlängerten Kündigungsfrist: Die Laufzeit der Transfergesellschaft entspricht mindestens der Kündigungsfrist plus einem weiteren Monat. Die Mitarbeitenden erhalten während ihres befristeten Angestelltenverhältnisses innerhalb der Transfergesellschaft ein festes Gehalt für die gesamte Laufzeit.
Dieses beläuft sich auf 70 - 80 % des letzten Nettoeinkommens. In dieser Zeit läuft auch die Einzahlung in die Rentenversicherung weiter. Während der gesamten Laufzeit der Transfergesellschaft bewerben sich die betroffenen Mitarbeitenden aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus – ein Vorteil in der beruflichen Neuorientierung.
Orientierung und Mobilisierung
Die von einem Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden erhalten in einer Transfergesellschaft eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung und wechseln im Idealfall nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis. Diese kann über Präsenztermine oder virtuell erfolgen.
In vielen Fällen ist die Situation des Arbeitsplatzwechsels auch eine Chance. Gemeinsam mit dem Berater können die Mitarbeitenden klären: Welche Zukunft hat der Beruf, in dem ich gerade tätig bin? Entspricht mein Beruf wirklich meinen Interessen?
Zum Beratungsumfang der Transfergesellschaft zählen üblicherweise auch die Ausarbeitung und Überprüfung der Bewerbungsstrategie, Unterstützung bei der Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen, Training von Bewerbungsgesprächen sowie Vermittlungsvorschläge von passenden regionalen und überregionalen Stellenangeboten.
Qualifizierung und Vermittlung
Für Mitarbeiter, die sich entsprechend ihrer Interessen oder der Nachfrage am Arbeitsmarkt umorientieren oder weiterbilden möchten, organisieren Transfergesellschaften zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen. Dadurch lassen sich die Vermittlungschancen vieler Arbeitnehmer deutlich verbessern.
Im Idealfall leisten Transfergesellschaften direkten Beitrag bei der Vermittlung von Arbeitsstellen. Gute Transfer-Anbieter kennen daher die regionalen Arbeitsmärkte und können Kontakte zu den Unternehmen vor Ort herstellen.
Fazit
Mit Transferleistungen haben Sie mehr Spielraum für Ihre Restrukturierung und gestalten den Trennungsprozess sozialverträglich. Müssen Sie zu einem bestimmten Stichtag Personal abbauen? Dann stellt die Transfergesellschaft eine für alle Seiten gewinnbringende Lösungsstrategie dar. Oft erfolgt die Transfergesellschaft auch in Kombination mit einer vorgeschalteten Transferagentur, bei der die betroffenen Arbeitnehmer zunächst Mitarbeitende des Unternehmens bleiben.
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