Ob aufgrund der Stilllegung eines Betriebs, einer weitreichenden Umstrukturierung oder der Einführung neuer Fertigungsmethoden: Wenn die Entlassung einer großen Anzahl von Mitarbeitern ansteht und die Trennung sozialverträglich stattfinden soll, bieten sich für Unternehmen verschiedene Modelle an, um den Trennungsprozess sozial und fair zu gestalten. Die Nutzung einer Transferagentur ist eine davon. Das Modell wird – wie auch die Transfergesellschaft – von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der sogenannten Transferleistungen finanziell gefördert.
Unternehmen verfolgen mit der Transferagentur das Ziel, die von Arbeitsplatzverlust bedrohten Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen. Anstatt Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, wird die Kündigungsfrist genutzt, um die Mitarbeiter auf den nahtlosen Übergang in eine neue Anstellung vorzubereiten.
Die Leistungen einer Transferagentur können unabhängig von der Betriebsgröße in Anspruch genommen werden. Um die staatliche Förderung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten, sind jedoch eine Reihe von Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen von Transferagenturen sind in §110 des SGB III (gültig seit 01. April 2012) geregelt. Seit 01. Januar 2013 werden zudem nur noch Agenturen unterstützt, die eine Zertifizierung durchlaufen haben.
Im Gegensatz zu einer Transfergesellschaft, die die Rolle des Arbeitgebers übernimmt, bleiben die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter im Fall der Transferagentur Angestellte des Unternehmens. Sie werden allerdings von ihrer Arbeit freigestellt, um die Beratungsleistungen der Transferagentur in Anspruch nehmen zu können. Die Dauer der Beratung ist abhängig von der individuellen Kündigungsfrist und auf diesen Zeitraum begrenzt.
Unser Tipp: Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Transferagentur? In einer Checkliste haben wir die wichtigsten gesetzlichen Bedingungen für Sie zusammengestellt.
> Zur Checkliste "Staatliche Förderung von Transfermaßnahmen"
Unternehmen haben zahlreiche Vorteile, wenn sie in ihrem Betrieb den Stellenabbau mit Transfermaßnahmen flankieren.
Unternehmen profitieren doppelt von der professionellen Beratungsleistung im Rahmen der Transferagentur. Zum einen wird durch die begleitende professionelle Beratung ein reibungsloses Alltagsgeschäft bis zum Ende des Angestelltenverhältnisses der betroffenen Mitarbeiter sichergestellt. Zum anderen werden die Projektverantwortlichen beim Dialog mit der Agentur für Arbeit und bei der Antragstellung professionell begleitet.
Indem die von der Entlassung betroffenen Mitarbeiter zeitnah beraten und professionell unterstützt werden, bleibt die Motivation bei den im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter erhalten. Die Inanspruchnahme einer Transferagentur hat damit positive Auswirkungen auf das gesamte Betriebsklima. Der Arbeitgeber signalisiert seinen Mitarbeitern, dass er sich trotz der notwendigen Entlassung für die Mitarbeiter einsetzt. Durch Maßnahmen wie diese wird die Zahl der Kündigungsschutzklagen deutlich verringert.
Die Kündigungsfrist wird dazu genutzt, die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Transfer in eine Anschlussbeschäftigung vorzubereiten. Die Agentur für Arbeit gewährt einen Zuschuss von 50 % der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 Euro je Förderfall. Die Gesamthöhe der staatlichen Förderung für die Transfermaßnahme richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und den persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter.
Unser Tipp: Planen Sie eine Trennungsmaßnahme mithilfe einer Transferagentur? Gehen Sie bei der Anbieter-Suche auf Nummer sicher. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.
> Zur Checkliste "Auswahl des passenden Transfer-Anbieters"
Die von Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer profitieren im Rahmen einer Transferagentur von allen Vorteilen der Methoden, die auch beim Einzel-Outplacement von Fach- und Führungskräfte angewandt werden.
Die drohende Arbeitslosigkeit stellt für jeden Arbeitnehmer eine Ausnahmesituation dar, die mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden ist. Die Transferagentur bietet dank der Beratungsleistung Orientierung und eine Perspektive. Während der Beratungszeit beziehen die Mitarbeiter ihr unverändertes Gehalt.
Jede Entlassung bietet zugleich eine Chance. Unabhängig von der Ursache können die Arbeitnehmer ihre weitere berufliche Laufbahn kritisch hinterfragen. Neu entstandene Interessen und mehr Zufriedenheit im Beruf können eine Motivation sein, um sich neu zu orientieren.
Im Rahmen der Orientierung erfolgt neben der Standortbestimmung und Zielklärung auch eine personenbezogene Arbeitsmarktanalyse. Gegebenenfalls werden notwendige Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. Gemeinsam entwickeln Berater und Klient eine Bewerbungsstrategie und erstellen professionelle Bewerbungsunterlagen.
Die Mitarbeiter erhalten von den Beratern passende Vermittlungsvorschläge. Oberste Priorität bei der Beratung ist es, dass Arbeitnehmer so schnell wie möglich eine neue, gleichwertige Anstellung erhalten. Dazu werden sowohl regionale als auch überregionale Vermittlungsvorschläge passend zum Profil der Mitarbeiter gemacht. Gute Berater bringen deshalb fundierte Branchen- und Arbeitsmarktkenntnisse sowie ein regionales und überregionales Netzwerk zu Unternehmen mit.
Die im Rahmen der Transferleistungen zur Arbeitsförderung geschaffenen Maßnahmen – Transferagentur und Transfergesellschaft – bringen für alle Beteiligten des Trennungsprozesses Vorteile mit sich. Die Besonderheit der Transferagentur ist es, noch im Rahmen der regulären Anstellung neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Die beiden verschiedenen Modelle sind jedoch keineswegs Entweder-Oder-Alternativen. Vielmehr besteht die Option, Transfergesellschaft und Transferagentur miteinander zu verknüpfen. Dabei wird zunächst im Rahmen einer Transferagentur eine nahtlose Weitervermittlung angestrebt. Gelingt dies nicht, kann der Wechsel der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vermittelten Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft erfolgen.
Sie suchen nach einem sozialverträglichen Modell für den Personalabbau im Zuge Ihrer Restrukturierung? Als zertifizierter Träger für Transfermaßnahmen beraten wir gerne Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
> Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.