Abwicklungsvertrag – die Einigung nach der Kündigung

Der Abwicklungsvertrag regelt die Bedingungen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, ohne den Vertrag selbst aufzulösen. Die Vertragsbeendigung erfolgt meist zeitlich vorangestellt durch eine Kündigung.

Abwicklungsvertrag vs. Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine schriftliche Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, stellt demnach eine Alternative zur Kündigung dar, bei der nur eine Partei die Auflösung des Arbeitsvertrags fordert.

Voraussetzungen des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, um wirksam zu sein.

Schriftform

Ein Aufhebungsvertrag bedarf gesetzlich der Schriftform und ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben. Mündlich, per Mail oder Fax ist der Aufhebungsvertrag rechtlich nichtig.

Bedenkzeit erforderlich

Fordert ein Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer unter Druck und ohne Bedenkzeit den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, so ist dieser ebenfalls nichtig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1992.

Betriebsübergang

Übernimmt ein neuer Betriebsinhaber den Betrieb, so sind alle Arbeitsverträge zu übernehmen. Kündigungen sind auf Grund eines Betriebsübergangs nicht rechtsgültig. Versucht der Arbeitgeber diese Hürde mit einem Aufhebungsvertrag zu umgehen, ist dieser ebenfalls ungültig. In einem solchen Fall sollten sich Betroffene von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil einer verkürzten Kündigungszeit. Im Grunde kann der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Für Arbeitnehmer ist dies besonders attraktiv, wenn sie bereits kurzfristig eine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben. Arbeitgeber sparen sich hingegen die Lohnfortzahlung innerhalb der Kündigungsfrist. 

Außerdem bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oft eine Abfindung an.

Nachteile des Aufhebungsvertrags

Da der Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung des Vertrags selbstständig zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses beiträgt, ergibt sich oftmals eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Diese beträgt mindestens 12 Wochen. Die Sperrzeit lässt sich jedoch vermeiden oder zumindest mindern, wenn Sie in dem Aufhebungsvertrag explizit darauf hinweisen, dass Ihnen eine Kündigung gedroht hätte. Es sollte auch einen Vermerk dazu geben, dass keine weitere Beschäftigung in einer anderen Abteilung möglich gewesen wäre.

Für den Arbeitgeber ergibt sich der Nachteil der Abfindungszahlungen. Besonders wenn es sich um einen großangelegten Personalabbau im Rahmen einer Workforce Transformation handelt, sollte geprüft werden, ob entweder die Lohnfortzahlungen innerhalb der Kündigungsfrist oder die Zahlung von Abfindungen wirtschaftlicher sind.

Abwicklungsvertrag

Im Gegenteil zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag erst ab, wenn bereits eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine der beiden Partien eingereicht wurde. 

Der Abwicklungsvertrag wickelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Daher enthält er vielmehr die Bedingungen zur Auflösung des Arbeitsvertrags. Da es sich hierbei um eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt, nennt man den Vertrag auch Abwicklungsvereinbarung.

Inhalte eines Abwicklungsvertrags

Zeitpunkt der Beendigung

Falls beide Parteien einvernehmlich einen anderen Zeitpunkt des Endes des Arbeitsvertrags wünschen, als zuvor in der Kündigung bestimmt, kann ein neuer Termin in dem Abwicklungsvertrag festgehalten werden. Durch die Sprinterklausel kann der endgültige Zeitpunkt jedoch abweichen. 

Sprinterklausel

Eine Sprinterklausel ist eine erweiterte Vereinbarung in dem Abwicklungsvertrag. Sie beendet das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers früher als in der Kündigung bestimmt, sofern dieser ein neues Arbeitsverhältnis beginnen will. Durch die Sprinterklausel steht dem Arbeitnehmer ein Lohnausgleich in Form von einer höheren Abfindung zu. 

Abfindung

Abhängig von Kündigungsgrund und wer gekündigt hat, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung. Dabei handelt es sich um einen Ausgleich des Verdienstausfalls infolge der Kündigung. Diese berechnet sich aus dem monatlichen Bruttogehalt und den betriebszugehörigen Jahren. Berechnen Sie die Höhe Ihrer Abfindung in unserem Abfindungsrechner

Arbeitszeugnis

Jedem Arbeitnehmer steht grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Innerhalb des Abwicklungsvertrags kann der Arbeitnehmer jedoch das Aussehen des Zeugnisses definieren. Er lässt sich somit versichern, dass er ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhält. 

Freistellung

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gekündigt, entschädigt er dies unter Umständen mit einer Freistellung von der Arbeit. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer Zeit, um sich für eine neue Stelle zu bewerben. 

Handhabung von Resturlaub und Überstunden

Noch nicht genommener Urlaub oder Überstunden zahlt der Arbeitgeber entweder aus oder der Arbeitnehmer nimmt diese noch in Anspruch. Unabhängig davon, wofür sich die Parteien entscheiden, sollte dies im Abwicklungsvertrag geregelt sein.

Weitere Vereinbarungen

Der Abwicklungsvertrag regelt noch weitere individuelle Bedingungen. Etwa wann der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen zurückgeben muss oder der freiwillige Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. 

Vorteile eines Abwicklungsvertrags

Kündigung gehen oftmals mit Streitereien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Unstimmigkeiten zum Ausgleich des Resturlaubs, den Anspruch des Dienstwagens oder einer Freistellung können schnell in einer hitzigen Diskussion enden. Daher erleichtern sich beide Parteien die Abwicklung der Kündigung durch die Abwicklungsvereinbarung.

Arbeitnehmer profitieren bei einer Kündigung von der Zahlung einer Abfindung, einem sehr guten Arbeitszeugnis und einer Freistellung. Der Arbeitgeber hingegen entgeht so einer Kündigungsschutzklage. Bei einem großangelegten Personalabbau ist ein Abwicklungsvertrag daher ein gern gewähltes Mittel aus Arbeitgebersicht.

Nachteile des Abwicklungsvertrags

Im Grunde ist der Abwicklungsvertrag für beide Parteien sehr vorteilhaft. Durch die Einigung innerhalb des Abwicklungsvertrags werden Kündigungsschutzklagen weitestgehend vermieden, was Zeit und Geld auf beiden Seiten spart. 

Jedoch kann ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer zum Verhängnis werden, wenn dieser auf das Arbeitslosengeld angewiesen ist. Denn er hat eine Sperrzeit zur Folge.

Sperrfrist für Arbeitslosengeld

Trägt der Arbeitnehmer selbst zur Kündigung bei, verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese beträgt in der Regel 12 Wochen, kann aber auch deutlich länger ausfallen. Unterzeichnet der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, stimmt er der Kündigung zu und trägt selbst dazu bei. Ein Abwicklungsvertrag hingegen beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Dennoch kann es zu einer Sperrfrist kommen. Das Bundessozialgericht entschied 2003, dass die Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags ebenfalls zur Kündigung beiträgt. Dies umgehen Sie allerdings, indem es einen wichtigen Grund für die Unterzeichnung des Abwicklungsvertrags gab. Dieser Fall tritt ein, wenn die vorausgegangene Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ist.

Checkliste zum Abwicklungsvertrag

Bevor Sie eine Abwicklungsvereinbarung unterzeichnen, sollten Sie prüfen, ob alle wichtigen Punkte enthalten sind.

Checkliste ansehen

Hinweis: Diese Checkliste dient nur als Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie die Abwicklungsvereinbarung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

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