Setzen Sie im Trennungsfall auf eine gütliche Einigung mit dem betroffenen Mitarbeiter und vermeiden Sie so hohe Kosten durch die Zahlung von Verzugslöhnen und Imageschäden.
Kommt es zu einer rechtsgültigen Kündigungsschutzklage ohne Einigung, kann ein Kündigungsschutzprozess zwei bis drei Jahre dauern. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, fallen für den Arbeitgeber hohe Verzugslohnzahlungen an und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist langfristig gestört. Welche Gründe noch für eine einvernehmliche Einigung sprechen, lesen Sie im Leitfaden.
Wird die Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer ausgesprochen, gilt die Kündigung nicht als rechtskräftig. Es ist jedoch nicht notwendig, dass eine Klage automatisch einen Prozess auslöst. Auch ohne Prozess können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Einigung gelangen und damit die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses umgehen. Wie Sie schnell zu einer Einigung gelangen, erfahren Sie im Leitfaden.
Dr. Bernadette Spreer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Hümmerich legal Partnerschaft mbB und zugleich Mediatorin.
HÜMMERICH legal berät seit über 30 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht.