In unserem kostenfreien Leitfaden für Arbeitgeber erhalten Sie von Boris Blunck, Rechtsanwalt und Counsel bei Allen & Overy LLP, einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die Ihr Aufhebungsvertrag enthalten sollte. Zusätzlich finden Sie im Leitfaden praktische Hinweise und Formulierungsbeispiele für ausgewählte Klauseln.
Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Als Arbeitgeber können Sie so Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern auflösen, die sonst Kündigungsschutz genießen.
Rechtsanwalt Boris Blunck ist Experte für Arbeitsrecht und hat bereits viele Arbeitgeber beim Aufsetzen eines Aufhebungsvertrages unterstützt. In unserem Leitfaden stellt er in zehn Tipps zusammen, was Sie bei der Gestaltung beachten müssen und wie Ihnen der optimale Vertrag gelingt.
In Tipp 1 erfahren Sie, welche Aspekte Sie in einem Aufhebungsvertrag unbedingt aufnehmen und regeln sollten, um Streitigkeiten im Nachgang zu vermeiden. In den folgenden Tipps erklärt der Rechtsanwalt, wie Sie besonderen Rechtsverhältnissen, Freistellungen und variabler Vergütung umgehen sollten. Im Folgenden erhalten Sie exklusive Tipps, wie Sie eine besonders faire und reibungslose Trennung mithilfe von Zusatzangeboten durchführen. Ein wichtiger Punkt: die Outplacement-Beratung.
Ebenso wichtig sieht Blunck die Regelung der anschließenden Kommunikation zu der Trennung sowie die Geheimhaltung sensibler Daten. Abschließend gibt er Ihnen einen Überblick, wie Sie die Formalität des Aufhebungsvertrages einhalten.
Wenn Sie die Tipps von Boris Blunck in ganzer Länge lesen möchten, laden Sie sich jetzt kostenfrei den Leitfaden herunter.
Boris Blunck
Boris Blunck ist als Rechtsanwalt und Counsel bei Allen & Overy LLP in Frankfurt tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen und Finanzdienstleister in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Restrukturierungen, Transaktionen und Post-M&A-Integrationen sowie zu betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtlichen Streitigkeiten einschließlich der Prozessführung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung zu Vergütungssystemen und Anstellungsverträgen von Vorständen und Geschäftsführern.
Telefon: +49 69 2648 5860 E-Mail: Boris.Blunck@AllenOvery.de Web: www.allenovery.de