Freiwilligenprogramme: Chance für einen beruflichen Neuanfang

In Ihrem Unternehmen steht eine Restrukturierung an? In diese Unsicherheit hinein fällt der Begriff „Freiwilligenprogramm“.  Sie wissen nicht genau, was das ist? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, was es damit auf sich hat.

Bei Umstrukturierungen bieten Unternehmen Mitarbeitern häufig sogenannte Freiwilligenprogramme an, um Personal abzubauen. Wie der Begriff andeutet, entscheiden Sie freiwillig, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht (Das Prinzip der "Doppelte Freiwilligkeit").

Damit erhalten Sie die Möglichkeit, ohne Kündigung seitens des Arbeitgebers das Unternehmen zu verlassen. In der Regel geht dieses Angebot einher mit einer Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Legen Sie das Angebot also nicht einfach beiseite. Es lohnt sich, sich damit eingehender zu befassen.

Das offene und selektive Freiwilligen­programm

Es gibt zwei Arten von Freiwilligenprogrammen

Das offene Freiwilligenprogramm

Das offene Programm richtet sich an alle Mitarbeiter des gesamten Unternehmens oder eines bestimmten Unternehmensbereiches. Jeder kann also das Programm nutzen, der es interessant findet. Es hat häufig eine Beschränkung der Laufzeit oder der Teilnehmer.

Das selektive Programm

Wie der Name andeutet, werden hier gezielt Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen angesprochen, etwa nur Führungskräfte eines bestimmten Geschäftsbereichs, während andererseits bestimmte Spezialisten ausgeschlossen werden. So versuchen Unternehmen Leistungs- und Potenzialträger im Unternehmen zu halten, die für den zukünftigen Unternehmenserfolg entscheidend sind. Idealerweise legt das Unternehmen transparent dar, welche Kriterien der Selektion zu Grunde liegen. Die Auswahl muss objektiv begründbar sein und darf nicht von subjektiven Faktoren beeinflusst sein – dass bestimmt das Gleichbehandlungsgesetz.

Unabhängig vom Programm eröffnen sich nun für Sie folgende Wahlmöglichkeiten, so dass Sie die für sich passendste Variante auswählen können:

Option 1

Transfermaß­nahmen

Sie wechseln in eine Transfermaßnahme, zum Beispiel eine Transferagentur oder eine Transfergesellschaft. Diese Maßnahmen umfassen immer eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung und ermöglichen höchstwahrscheinlich Qualifizierungen, für die der Altarbeitgeber ein Budget zur Verfügung stellt.

Option 2

Aufhebungs­vertrag

Sie unterschreiben einen Aufhebungsvertrag, den Sie zuvor natürlich gründlich prüfen sollten. Auch hier ist üblicherweise die berufliche Neuorientierung Bestandteil des Vertrages. Die Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag kann eventuell dazu führen, dass eine Teilnahme an einer Transfermaßnahme nicht mehr möglich ist – deswegen sollten Sie sich hier genau informieren.

Die Entscheidung, was davon Ihnen angeboten wird, liegt allerdings größtenteils beim Unternehmen. Idealerweise ist der Betriebsrat in all diese Prozesse eingebunden und kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden.

Die tatsächliche Ausgestaltung kann sehr individuell sein, deswegen treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, etwa mit Aussagen wie „Dieses Angebot gilt nur heute.“ Das ist ungesetzlich und kann gerichtlich geahndet werden.

Prüfen Sie einen Aufhebungsvertrag gut. Die meisten Aufhebungsverträge werden eine Abfindung beinhalten sowie die erwähnte Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Außer der Abfindungshöhe kann der Vertrag enthalten, dass Sie ein gutes, qualifiziertes Zeugnis bekommen. Ebenso wird hier geregelt, wie die Freistellung aussieht oder die Abgeltung von Resturlaub.

Viele weitere nützliche Hinweise, was grundsätzlich bei Aufhebungsverträgen zu beachten ist, finden Sie zum Beispiel im Portal betriebsrat.de.

Nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot zu prüfen und holen Sie sich ggf. Rat bei einem Anwalt, etwa in Bezug auf die Höhe der Abfindung und teilen Sie dem Arbeitgeber Ihre Änderungswünsche mit.

Bauen Sie aktiv an Ihrer Zukunft

Insbesondere die Beratung zur beruflichen Neuorientierung macht die Entscheidung für die Teilnahme an einem Freiwilligenprogramm interessant: Denn machen wir uns nichts vor – sollten Sie alle Angebote der Freiwilligenphase ausschlagen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Die Beratung dagegen eröffnet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Karriere-Experten Ihre berufliche Situation auszuloten und neue Ziele definieren – sei es zum Beispiel ein Branchenwechsel, eine Weiterbildung oder die Verwirklichung des langgehegten Traums einer Selbständigkeit. So machen Sie aus der Krise Ihres Arbeitgebers eine Chance für Ihre persönliche Weiterentwicklung. Und bauen damit ein stabiles Fundament für Ihre berufliche Zukunft.

Die Beratung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Karriere-Experten Ihre berufliche Situation auszuloten und neue Ziele zu definieren.

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