Ist der Personalbestand größer als der Personalbedarf, verringert die Personalfreisetzung die Überkapazitäten an Arbeitskraft innerhalb des Unternehmens. Anders als oftmals angenommen, stellt die Personalfreisetzung kein Synonym zur Entlassung oder zum Personalabbau dar. Eine Maßnahme der Personalfreisetzung kann zwar der Personalabbau sein, jedoch ist dieser nicht immer damit gemeint.
Durch unterschiedlichste Ursachen kommt es zu einer Überkapazität an Personal. Die Arbeitskraft eines Teils der Mitarbeiter wird zum entsprechenden Zeitpunkt nicht benötigt. Oft erfolgt dann eine Workforce Transformation, um den Personalüberhang durch Personalumbau und -abbau auszugleichen. Die Personalfreisetzung umfasst viele verschiedene Vorgehensweisen, die alle das gleiche Ziel haben: ein Ausgleich des Überschusses an Arbeitskraft.
Das Ziel ist immer gleich, doch die Herangehensweise ist je nach Situation des Unternehmens unterschiedlich. Jeder Arbeitgeber sollte Maßnahmen wählen, die für ihn und den Arbeitnehmer am positivsten ausfallen.
Mit der Personalfreisetzung wird oft der Personalabbau verbunden. Dieser Fall tritt bei den quantitativen Maßnahmen ein. Die verschiedenen Herangehensweisen haben die Reduzierung des Personals zum Ziel:
Sofern ein Unternehmen mehrere Standorte hat, erlaubt dies örtliche Maßnahmen der Personalfreisetzung. Der Arbeitgeber kann die Arbeitskraft in anderen Standorten und Abteilungen einsetzen, an denen sie mehr benötigt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass an anderen Standorten Personalbedarf herrscht.
Im Gegensatz zu den quantitativen Maßnahmen erhalten die qualitativen den Personalbestand. Stattdessen soll die Arbeitskraft reduziert werden. Hierfür bietet der Arbeitgeber beispielsweise verschiedene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, damit die Mitarbeiter Aufgaben in anderen Bereichen übernehmen können. Es handelt sich also um ein Redeployment, bei dem ein Personalumbau statt einem Personalabbau stattfindet.
Die unternehmenspolitischen Maßnahmen haben einen erhöhten Personalbedarf zum Ziel. Steigt der Personalbedarf, sinkt gleichzeitig die Überkapazität
Dagegen versuchen die personalpolitischen Maßnahmen die Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten.
Entsteht der Personalüberhang etwa durch eine saisonale Schwankung, ist es oft schon ausreichend, zeitliche Maßnahmen einzuleiten. Diese überbrücken den Zeitabschnitt.
Die interne Personalfreisetzung umfasst alle Maßnahmen, die versuchen, die bestehenden Arbeitsverhältnisse aufrechtzuerhalten. Durch zeitliche Maßnahmen lassen sich etwa saisonale Schwankungen überbrücken.
Die externe Personalfreisetzung umfasst hingegen alle Maßnahmen, die einen Personalabbau zur Folge haben. Dabei ist ganz gleich, ob es sich um eine Kündigung oder um ein Aufhebungsvertrag mit Outplacement-Beratung handelt
Die antizipative Personalfreisetzung ist ein Planungsvorgang auf Personalmanagement-Ebene. Die Planung versucht einen anstehenden Personalüberhang vorherzusehen. Durch saisonale Schwankungen oder einem technischen Fortschritt bei der Konkurrenz, lässt sich auf zukünftige Überkapazitäten schließen. In solchen Fällen beginnt das Personalmanagement früh genug mit entsprechenden Gegenmaßnahmen und kann einen großangelegten Personalabbau oftmals abwenden. Stattdessen fördert der Arbeitgeber die Mitarbeiter, nutzt die natürliche Fluktuation und pausiert weiter Einstellungen.
Bei der reaktiven Personalfreisetzung besteht der Personalüberhang bereits. Eine vorausschauende Planung mit entsprechenden Gegenmaßnahmen ist dann nicht mehr möglich. Die Überkapazität ist so akut, dass der Arbeitgeber häufig nur noch mit einem Personalabbau reagieren kann.
Leitfäden & Checklisten