von Christian Summa
Müssen Unternehmen ihre Personalkosten senken, ziehen sie in der Regel auch Vorruhestandsmodelle in Erwägung. Denn gerade Mitarbeiter in den rentennahen Jahrgängen beziehen oft hohe Gehälter und sind für Unternehmen teuer. Ein attraktives Instrument ist das sogenannte Airbag-Modell, das in Kombination mit einer Transfergesellschaft eingesetzt wird. Dieses ist eine gleichermaßen sozialverträgliche wie kosteneffiziente Möglichkeit, sich von älteren Mitarbeitern zu trennen.
Ältere Arbeitnehmer über 55 Jahren erweisen sich bei einem groß dimensionierten Personalabbau häufig als Herausforderung: Sie haben auf dem Personalmarkt schlechte Chancen und kämpfen entsprechend hart um ihren Arbeitsplatz. Auch sind ältere Mitarbeiter durch die Sozialauswahl oft besser geschützt und werden nach Sozialplan zuletzt entlassen. Vorruhestandsregelungen sind hier ein probater Weg, eine Einigung zu erzielen. Denn ein finanziell abgesicherter frühzeitiger Ruhestand hat für viele ältere Arbeitnehmer durchaus seinen Reiz.
Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten:
Insbesondere für Arbeitnehmer um die 60 lassen sich mit etwas steuerrechtlichem Geschick erstaunlich attraktive Lösungen erarbeiten: Je nach Ausgangslage ist es möglich, ihnen durch Zahlung einer moderaten Abfindung bis zum Renteneintritt fast ihr gewohntes Netto-Einkommen zuzusichern – ohne Renteneinbußen. Der Austritt aus dem Unternehmen sowie die Höhe der Abfindung für den rentennahen Arbeitnehmer werden in einem Aufhebungsvertrag schriftlich geregelt.
Sozialpläne können – anders als der Interessenausgleich – auch über eine Einigungsstelle erzwungen werden.
Besonders attraktiv für Unternehmen und Arbeitnehmer kurz vor der Rente ist das Vorruhestandsmodell in Kombination mit einer Transfergesellschaft.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Vorruhestandsmodellen ist dabei das Ziel, dass die Arbeitnehmer – trotz des fortgeschrittenen Alters – wieder einen neuen Job finden.
Sollte die Jobsuche jedoch nicht erfolgreich sein, sind sie bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente durch Arbeitslosengeld I und Abfindungszahlungen des Arbeitgebers finanziell abgesichert.
Für den Übergang in die Rente im Rahmen der Transfergesellschaft gibt es unterschiedliche Gestaltungsoptionen. Hier ein Beispiel:
Wichtig: Ein Mitarbeiter darf beim Zugang zum Airbag-Modell noch nicht rentenzugangsberechtigt sein.
Damit das Airbag-Modell für die rentennahen Arbeitnehmer attraktiv ist und die volle finanzielle Absicherung garantiert ist, muss genau gerechnet werden. Steuer- und Rentenberater können dabei helfen, die jeweils beste Vergütungsformel für den Angestellten zu finden. Durch die umfassende Beratung kann außerdem sichergestellt werden, dass der Mitarbeiter am Ende der Übergangszeit abschlagsfrei in Rente geht.
Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten ist, dass das Airbag-Modell bei den meisten älteren Arbeitnehmern sehr gut ankommt. Teilnahmequoten von bis zu 100 Prozent sind keine Ausnahme.
Tipp: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Abfindungszahlungen so zu gestalten, dass die steuerliche Belastung sehr gering ausfällt. Fließt die Zahlung zum Beispiel gebündelt, so kann die so genannte „Fünftelregelung“ zur Anwendung kommen. Dabei wird der Steuersatz so berechnet, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zu versteuern (= geringerer Steuersatz für die gesamte Abfindung). Des Weiteren können Sonderausgaben – Rürup-Rente, Einzahlungen in eine Direktversicherung – gezielt ins Jahr der Abfindungszahlung verlegt werden.
Viele Vorruhestandsmodelle zielen darauf ab, rentennahe Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben heraus direkt in die Rente zu begleiten. Das Airbag-Modell mit Transfergesellschaft verfolgt einen alternativen Ansatz: Auch ältere Mitarbeiter haben noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt und werden darum genau wie jüngere Mitarbeiter optimal bei der Jobsuche unterstützt und nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Diese Erwartung stellt auch die Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer, die das Airbag-Modell nutzen. Weil der Arbeitnehmer finanzielle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung empfängt (Transferkurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I), muss er im Gegenzug weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich aktiv um eine Stelle bemühen.
Tipp: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie eine Transfergesellschaft funktioniert. Was ist eine Transfergesellschaft?
Ist eine Transfergesellschaft in Ihrer Firma nicht möglich, weil beispielsweise durch eine Betriebsvereinbarung in den nächsten fünf Jahren betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind? Auch ohne Transfergesellschaft können Sie Ihren älteren Mitarbeitern einen attraktiven Übergang in die Zukunft anbieten. Allerdings erhöhen sich ohne den Bezug von Transferkurzarbeitergeld die Kosten für das Unternehmen, da der Mitarbeiter – unter ansonsten identischen Voraussetzungen – ein weiteres Jahr als Privatier aus der Abfindung heraus finanzieren muss.
Das sogenannte Wertguthabenmodell bzw. Mannheimer Modell ist eine weitere – durchaus beliebte – Option, für ältere Arbeitnehmer die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken. Zum Beispiel kann ein Teil des Lohns in ein Wertguthaben einfließen, das bei Austritt aus dem Unternehmen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übertragen wird. Nachdem der Mitarbeiter 24 Monate Arbeitslosengeld I bezogen hat, kann er anschließend das Guthaben von der DRV als monatliches „Arbeitsentgelt“ abrufen. Weitere Formen der Ausgestaltung sind möglich. Weil es jedoch laut Beschlussfassung der Bundesagentur für Arbeit seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr mit einer Transfermaßnahme kombinierbar ist, hat das Wertguthabenmodell zuletzt an Attraktivität für Unternehmen verloren. Denn auch hier gilt: Ohne die staatliche Förderung in einer Transfergesellschaft wird es für den Arbeitgeber oft teuer.
Tipp: Laden Sie hier die Checkliste zur staatlichen Förderung der Transfergesellschaft herunter.
Airbag-Modell mit Transfergesellschaft | Altersteilzeit | Wertguthabenmodell |
---|---|---|
Zugang beliebig gestaltbar | Zugang 6 Jahre vor Regelrenteneintritt (max. 8 Jahre) | Zugang frühestens ab 50 Jahren (Beginn Ansparphase) |
Mitarbeiter hört unmittelbar auf zu arbeiten | Mitarbeiter ist die halbe ATZ-Dauer weiterhin wie bisher tätig | Mitarbeiter hört unmittelbar auf zu arbeiten |
Mitarbeiter scheidet unmittelbar aus dem Unternehmen aus | Mitarbeiter verbleibt im Unternehmen | Mitarbeiter scheidet unmittelbar aus dem Unternehmen aus |
Vergütung: Garantiertes Nettoeinkommen (abhängig von Abfindungshöhe und individueller steuerlicher Rahmenbedingungen) | Vergütung: Festgelegter Prozentsatz vom bisherigen Netto, mind. 50 % über die gesamte Altersteilzeit hinweg | Vergütung: mind. 70% vom 12M-Durchschnitts-Brutto-Gehalt |
Sozialversicherung ist z.T. individuell zu regeln | Sozialversicherung ist über Anstellungsverhältnis geregelt | Sozialversicherung ist z.T. individuell zu regeln |
Finanzielle Optimierung durch Steuergestaltung möglich | Keine Finanz- / Steueroptimierung | Versteuerungspflichtiger Betrag fließt in Wertguthaben und bleibt bis Auszahlung gebunden |
Hinzuverdienstmöglichkeiten uneingeschränkt möglich | Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeschränkt möglich | Hinzuverdienstmöglichkeiten uneingeschränkt möglich |
Sozialabgabenfrei | Kein garantiertes Nettoeinkommen,da Steuern & Sozialabgaben für AN- & AG-Anteil erst in der Auszahlungsphase fällig werden |
Airbag-Modell mit Transfergesellschaft | Altersteilzeit | Wertguthabenmodell |
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Unmittelbare Reduzierung des Headcount | Formal keine Headcount-Reduzierung, operativ im Passiv-Teil | Unmittelbare Reduzierung des Headcount |
Sofortige Nachbesetzung (Ringtausch) möglich | Nachbesetzung erst zum Eintritt in Passiv-Teil möglich | Sofortige Nachbesetzung (Ringtausch) möglich |
Einsparpotenzial 50-60% der Brutto-Lohnkosten bis Renteneintritt | Einsparpotenzial ca. 30% der Brutto-Lohnkosten bis Renteneintritt | Keine Kombination mit geförderten Transfermaßnahmen möglich |
Sozialabgaben für AN- & AG-Anteil müssen bei der Auszahlung berücksichtigt werden |
Vorruhestandsregelungen sind eine besonders elegante – und vielfach unterschätzte – Möglichkeit des sozialverträglichen Personalabbaus. Solche Regelungen kommen generell für Arbeitnehmer ab 55 Jahren in Betracht.
Das Airbag-Modell in Kombination mit der Transfergesellschaft ist für rentennahe Arbeitnehmer und Unternehmen besonders attraktiv und ein effektives Instrument zur Senkung von Personalkosten.
Einerseits ermöglicht das Modell, dass ältere Mitarbeiter zum Stichtag in die Transfergesellschaft wechseln und damit nicht mehr beim Betrieb angestellt sind. Andererseits profitiert der Mitarbeiter von einem garantierten Nettoeinkommen bis zur Rente, falls er keine adäquate Anschlussbeschäftigung finden sollte.
Wenn Sie sich dafür interessieren, wie sich das Airbag-Modell in Ihrem Unternehmen realisieren lässt, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Christian Summa
Christian Summa ist Geschäftsführer und Partner bei von Rundstedt. In seiner Rolle als Chief Consulting Officer leitet er bundesweit die Kundenbetreuung in Restrukturierungen sowie Personalumbau- und -abbauprojekten. Seit 2004 hat der diplomierte Betriebswirt als Partner und in verschiedenen Vertriebspositionen bei von Rundstedt die Beratungslösungen entscheidend weiterentwickelt, zuletzt als Director Workforce Transformation. Seit 2020 teilt er sich die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Rundstedt Transfer GmbH mit Sophia von Rundstedt. Vor seinem Einstieg bei von Rundstedt war er in den Branchen Luft- und Raumfahrt sowie Automotive tätig.
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